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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Anbieter: Philip Müller / Agile Forge, Bandelstraße 5, 10559 Berlin

Produkt: Anvio (app.agile-forge.com)

Stand: Juli 2026 · Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft

Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten zum Datenschutz, die sich aus deiner Nutzung von Anvio ergeben, wenn du personenbezogene Daten Dritter (z.B. Stakeholder-Namen) in die Plattform einträgst. Er gilt automatisch mit Vertragsschluss über die Nutzung von Anvio, ergänzend zu den AGB.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Agile Forge (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher) im Zusammenhang mit der Nutzung von Anvio. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (Nutzungsverhältnis).

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen

Art und Zweck: Speicherung, Strukturierung und KI-gestützte Verarbeitung von Projektinformationen (Entscheidungen, Risiken, Stakeholder-Angaben, Anforderungen, Änderungsanträge) zur Bereitstellung der Projektakte- und KI-Textgenerierungsfunktionen von Anvio.

Kategorien betroffener Personen: typischerweise Mitarbeiter:innen und Stakeholder des Kunden bzw. dessen eigener Kunden/Projektpartner, deren Namen, Rollen oder Kontaktdaten in Projektinhalten genannt werden.

Kategorien personenbezogener Daten: Namen, Rollenbezeichnungen, ggf. Kontaktdaten, Freitextbeschreibungen (Risiken, Entscheidungsbegründungen etc.), die der Kunde selbst einträgt.Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Der Kunde verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO zu verarbeiten, sofern hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Anvio ist nicht auf die Verarbeitung solcher Daten ausgelegt und trifft hierfür keine besonderen technischen Schutzmaßnahmen.

§ 3 Weisungsgebundenheit

Agile Forge verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, eine Verarbeitung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nutzung der Plattform gemäß ihrer Funktionsbeschreibung (Produktbeschreibung, AGB) gilt als generelle Weisung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO.

§ 4 Vertraulichkeit

Agile Forge stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Die von Agile Forge getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind Bestandteil dieses Vertrags und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

§ 6 Einsatz von Subprozessoren

Der Kunde erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Agile Forge informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen, sodass der Kunde die Möglichkeit hat, Einspruch zu erheben.

§ 7 Unterstützungspflichten

Agile Forge unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung von dessen Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Agile Forge informiert den Kunden unverzüglich über festgestellte Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die vom Kunden verarbeiteten Daten betreffen.

§ 9 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht Agile Forge alle personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet wurden, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Der Kunde kann die Löschung jederzeit selbst über die Konto-Löschfunktion in den Einstellungen auslösen.

§ 10 Kontrollrechte des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, sich in angemessenem Umfang von der Einhaltung dieses Vertrags durch Agile Forge zu überzeugen. Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch Einholung von Auskünften sowie durch Vorlage der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (§ 5), der Subprozessoren-Übersicht (§ 6) und vorhandener Zertifikate oder Prüfberichte der eingesetzten Subprozessoren.

Vor-Ort-Prüfungen kommen nur in Betracht, wenn die vorgenannten Nachweise im Einzelfall nachweislich nicht ausreichen. Sie sind mit angemessener Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen anzukündigen, auf übliche Geschäftszeiten beschränkt und dürfen den Geschäftsbetrieb nicht unangemessen beeinträchtigen. Hintergrund: Agile Forge ist ein Einzelunternehmen ohne eigene Rechenzentrumsinfrastruktur — die Verarbeitung findet ausschließlich bei den in § 6 genannten Subprozessoren statt, deren Prüfberichte aussagekräftiger sind als eine Besichtigung beim Auftragsverarbeiter selbst.

§ 11 Drittlandtransfer

Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten in Drittländer (insb. USA) übermitteln, erfolgt dies auf Grundlage von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission bzw. des EU-US Data Privacy Framework.

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